BlogWas gilt als 'personenbezogene Daten' gemäß DSGVO in Ihren Dokumenten?

Was gilt als 'personenbezogene Daten' gemäß DSGVO in Ihren Dokumenten?

Einführung: Jenseits des Offensichtlichen

Wenn Sie an DSGVO und personenbezogene Daten denken, kommen Ihnen wahrscheinlich zuerst Namen und E-Mail-Adressen in den Sinn. Obwohl diese definitiv eingeschlossen sind, ist der Umfang von "personenbezogenen Daten" gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) viel breiter, besonders im Kontext alltäglicher Geschäftsdokumente. Das Verständnis dessen, was personenbezogene Daten ausmacht, ist der entscheidende erste Schritt zur Gewährleistung der Compliance und zum Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen.

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, die breite Palette an Informationen in gängigen Dokumenten wie Angeboten, Verträgen, Benutzerlisten und sogar Kundenfeedback zu identifizieren, die gemäß DSGVO als personenbezogene Daten gelten. Die Erkennung dieser Daten ist wesentlich, bevor Sie Maßnahmen ergreifen können, um verantwortungsvoll damit umzugehen.

Was sind 'personenbezogene Daten' laut DSGVO?

Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ('betroffene Person') beziehen. Eine identifizierbare natürliche Person ist eine, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf einen Identifikator wie:

  • Einen Namen
  • Eine Identifikationsnummer (wie eine Kunden-ID oder Mitarbeiternummer)
  • Standortdaten
  • Einen Online-Identifikator (wie eine IP-Adresse, Cookie-ID)
  • Einen oder mehrere Faktoren, die spezifisch für die physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person sind.

Die wichtigste Erkenntnis ist "alle Informationen". Dies ist bewusst breit gefasst, um alle Möglichkeiten zu umfassen, wie eine Person im digitalen Zeitalter identifiziert werden könnte. Wenn Sie neu in der DSGVO sind, bietet unser umfassender Leitfaden zu DSGVO-Grundlagen wesentliches Hintergrundwissen.

Personenbezogene Daten gemäß DSGVO

Identifizierung personenbezogener Daten in gängigen Geschäftsdokumenten

Betrachten wir einige typische Geschäftsdokumente und die Arten personenbezogener Daten, die sie enthalten könnten, über Namen und E-Mails hinaus:

Angebote und Kostenvoranschläge

  • Direkte Identifikatoren: Kundennamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Firmenanschriften (wenn sie einen Einzelunternehmer identifizieren).
  • Indirekte Identifikatoren: Berufsbezeichnungen (besonders in kleineren Unternehmen), spezifische Projektdetails, die mit einer einzelnen Kontaktperson verknüpft sind, eindeutige Kundenreferenznummern.

Verträge und Vereinbarungen (einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen)

  • Direkte Identifikatoren: Namen, Unterschriften (physisch oder digital), Adressen (persönlich oder geschäftlich), Kontaktdaten der Unterzeichner und rechtlichen Vertreter.
  • Indirekte Identifikatoren: Bankverbindungen für Zahlungen, spezifische Rollen oder Verantwortlichkeiten für Einzelpersonen, möglicherweise Details zu Verhandlungen, die mit Einzelpersonen verknüpft sind.

Benutzerlisten und Kundendatenbanken (CRM-Daten)

  • Direkte Identifikatoren: Namen, E-Mails, Telefonnummern, Adressen, Benutzer-IDs, Kontonummern.
  • Indirekte Identifikatoren: Kaufhistorie, Nutzungsprotokolle von Diensten, IP-Adressen, Geräteinformationen, Benutzereinstellungen, mit einem Benutzer verknüpfter Support-Ticket-Verlauf, demografische Informationen (Alter, Standort, wenn spezifisch).

Kundenfeedback und Umfragen

  • Direkte Identifikatoren: Name oder E-Mail, wenn sie mit dem Feedback erfasst werden.
  • Indirekte Identifikatoren: Wörtliche Kommentare, die unbeabsichtigt die Identität preisgeben könnten (z.B. Erwähnung einer bestimmten Interaktion, eines Standorts oder eines einzigartigen Problems), mit Feedback verknüpfte Benutzer-IDs, demografische Daten, die zusammen mit Antworten erfasst werden.

HR-Dokumente (Mitarbeiterakten, Bewerbungen)

  • Direkte Identifikatoren: Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern, Bankdaten, Kontaktinformationen, Fotos.
  • Indirekte Identifikatoren: Leistungsbeurteilungen, Gehaltsinformationen, Gesundheitsinformationen, Disziplinarakten, Ergebnisse von Hintergrundüberprüfungen. (Hinweis: Mitarbeiterdaten unterliegen oft strengeren Handhabungsanforderungen).

Rechnungen und Abrechnungsunterlagen

  • Direkte Identifikatoren: Kundennamen, Rechnungsadressen, Kontaktdaten.
  • Indirekte Identifikatoren: Transaktionsdetails, die mit einem identifizierbaren Kunden verknüpft sind, Abonnementdetails, Zahlungsmethoden (teilweise maskierte Kartennummern können im Kontext immer noch personenbezogene Daten sein).

Es ist offensichtlich, dass personenbezogene Daten an vielen Stellen lauern. Selbst scheinbar harmlose Details können, wenn sie kombiniert werden, möglicherweise eine Person identifizieren.

Warum Identifikation wichtig ist: Die Verantwortung beim Umgang mit personenbezogenen Daten

Sobald Sie festgestellt haben, dass Ihre Dokumente personenbezogene Daten enthalten, greifen die DSGVO-Grundsätze. Sie werden verantwortlich für die rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung dieser Daten. Dazu gehört auch die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Vertraulichkeit.

Das einfache Versenden von Dokumenten mit identifizierten personenbezogenen Daten als E-Mail-Anhänge kann riskant sein. Sie verlieren die Kontrolle darüber, wer die Daten sieht, weiterleitet oder wie lange sie aufbewahrt werden. Hier wird die Notwendigkeit sicherer Handhabungspraktiken entscheidend. Viele Unternehmen machen kritische Fehler beim Teilen von Dokumenten mit personenbezogenen Daten – erfahren Sie, wie Sie häufige DSGVO-Fehler beim Dokumentenaustausch vermeiden können, um Ihre Informationen zu schützen.

Die Verwendung von Tools, die für sicheres Dokumenten-Sharing konzipiert sind, hilft, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Achten Sie auf Lösungen mit Funktionen wie:

  • Verschlüsselung: Schutz der Daten sowohl bei der Speicherung als auch beim Teilen.
  • Zugriffskontrollen: Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen die Dokumente einsehen können. Dies kann Passwortschutz, E-Mail-Verifizierung oder Zugriffsbeschränkung nach Domain umfassen.
  • Prüfprotokolle: Führen von Protokollen darüber, wer wann auf was zugegriffen hat, entscheidend für die Verantwortlichkeit.
  • Ablaufdaten: Abstimmung mit dem DSGVO-Grundsatz der Speicherbegrenzung durch automatischen Widerruf des Zugriffs.

Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass auch Ihre Dienstleister (wie eine Plattform zum Teilen von Dokumenten) DSGVO-konform sind. Seriöse Anbieter werden transparent über ihre eigenen Compliance-Maßnahmen und Sicherheitspraktiken informieren.

Fazit: Identifikation ist der erste Schritt zur Compliance

Die Erkennung des vollen Umfangs personenbezogener Daten in Ihren Geschäftsdokumenten ist grundlegend für die DSGVO-Konformität. Es geht um weit mehr als nur Namen und E-Mails. Indem Sie diese breitere Definition verstehen und identifizieren, wo personenbezogene Daten in Ihren Angeboten, Verträgen, Listen und Feedback-Formularen existieren, können Sie informierte Schritte zu deren Schutz unternehmen.

Die Implementierung sicherer Sharing-Praktiken und die Verwendung geeigneter Tools dient nicht nur der Vermeidung von Bußgeldern; es geht darum, Vertrauen aufzubauen und Respekt für die Privatsphäre Ihrer Kunden, Partner und Mitarbeiter zu demonstrieren. Für eine tiefere Auseinandersetzung mit allen DSGVO-Grundsätzen, die für die Dokumentenhandhabung relevant sind, erkunden Sie unseren Leitfaden zu DSGVO-Grundsätzen für Geschäftsdokumente.


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Häufig gestellte Fragen

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